Inhaltsverzeichnis
Erst- und Zweitveröffentlichung
Erstveröffentlichung im IRF
Zweitveröffentlichung im IRF
Submitted Version / Preprint
Author Accepted Manuscript (AAM) / Postprint
publizierte Version
Lizenzen
Grundlegendes zu Lizenzen
Creative Commons Lizenzen
Lizenzelemente
CCO
Gemäss Urheberrecht
Creative Commons 3.0 Lizenzen (veraltet)
Rechteprüfung
Was wird geprüft?
Vorgehen
Empfohlene Dateiformate
Übersicht über Dateiformate
Anleitung zum Erstellen von PDF/A
Aus einer Word- oder PowerPoint-Datei
Aus einer PDF-Datei
Dateien benennen
Veröffentlichung der Datei (PDF-Volltext), Creative-Commons-Lizenzen, Rechteprüfung, Dateiformate
Im IRF können Publikationen erst- oder zweitveröffentlicht werden. Neben den Metadaten wird dabei auch die zugehörige Datei, beispielsweise der Volltext eines Artikels, zugänglich gemacht.
Wissenschaftliche Erzeugnisse, welche noch nicht publiziert wurden, können im IRF erstmalig zugänglich gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Forschungsberichte, Arbeitsberichte, Präsentationen oder studentische Arbeiten.
Als Zeitveröffentlichung wird die erneute Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Beitrags bezeichnet, nachdem dieser bereits - in der Regel in einem Verlag - erstveröffentlicht wurde. Die Zweitveröffentlichung wird auch als Selbstarchivierung oder grüner Weg des Open Access bezeichnet. Für die Zweitveröffentlichung werden häufig Repositorien benutzt, sie kann aber auch über private oder Institutshomepages geschehen. Im IRF können unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Verlags, in welchem eine Publikation erstveröffentlicht wurde, Publikationen wie Zeitschriftenartikel und Monographien zweitveröffentlicht werden. Diese rechtlichen Vorgaben werden im Zuge der Rechteprüfung geprüft.
Bei der Zweitveröffentlichung werden drei Versionen unterschieden:
Wird auch als Vorabdruck bezeichnet
Manuskriptversion vor dem Peer-Review, die aber bereits an eine Zeitschrift/einen Verlag übermittelt wurde
Preprints haben keine inhaltliche Qualitätsprüfung durchlaufen und sind daher in der Regel weniger attraktiv als AAMs oder publizierte Versionen.
Wird auch als Pre-Print im Druck oder akzeptiertes Manuskript bezeichnet
Von der Zeitschrift/dem Verlag akzeptierte Manuskriptversion, die das Peer-Review erfolgreich durchlaufen hat und gegebenenfalls überarbeitet wurde. Das Postprint unterscheidet sich von der publizierten Version in der Regel durch das fehlende Verlagslayout.
Wird auch als Version of Record oder Verlagsversion bezeichnet
In der Zeitschrift veröffentlichte Endversion.
Die Unterscheidung dieser drei Versionen ist wichtig, da Verlage und Zeitschriften unterschiedliche Auflagen für die Zweitveröffentlichung machen. So kann ein Verlag beispielsweise die Zweitveröffentlichung der publizierten Version verbieten, aber die Zweitveröffentlichung des Author Accepted Manuscript erlauben.
Der Publikationsstatus wird bei der Erfassung einer Publikation im IRF angegeben.
Wenn Sie ausser den Metadaten einer Publikation oder einer studentischen Arbeit zusätzlich eine Datei oder mehrere Dateien, wie beispielsweise den PDF-Volltext der Publikation, ins IRF hochladen möchten, können Sie dafür eine Creative Commons Lizenz vergeben. Mit der Vergabe der Lizenz bestimmen Sie, unter welchen rechtlichen Bedingungen Ihr Werk weiterverwendet werden darf. Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen zum Urheberrecht im IRF. Lizenzen werden nur für Volltexte vergeben. Wenn Sie nur Metadaten eingeben, überspringen Sie die Lizenzvergabe im IRF.
Es stehen im IRF verschiedene Creative Commons Lizenzen sowie die Option "gemäss Urheberrecht" zur Auswahl.
Mit einer Creative Commons Lizenz, kurz CC Lizenz, bestimmen Sie, unter welchen rechtlichen Bestimmungen Ihr Werk geteilt, verändert und weiterverwendet werden darf. Sie können eine Nutzung erlauben, welche über die durch das Urheberrecht erlaubte Nutzung hinausgeht, sich aber trotzdem noch Rechte vorbehalten. Die Nutzer:innen wissen dank einer Creative Commons Lizenz klar, wofür und wie sie Ihr Werk benutzen bzw. weiterverwenden dürfen. Creative Commons Lizenzen sind weltweit rechtsgültig.
Bei Erstveröffentlichungen im IRF können Urheber:innen die gewünschte Lizenz frei wählen, sofern Sie keine Werke Dritter in Ihrer Publikation verwenden. Bei mehreren Urheber:innen ist das Einverständnis sämtlicher Urheber:innen notwendig.
Wenn die Publikation Werke Dritter, beispielsweise Bilder oder Fotografien, enthält, sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten, unter welchen das verwendete Werk der Drittperson veröffentlicht wurde.
Beispiel: Sie verwenden in der Publikation eine Fotografie, welche unter einer CC BY SA Lizenz veröffentlicht wurde. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie veröffentlichen Ihre gesamte Publikation unter den gleichen Bedingungen wie die Fotografie, also unter einer CC BY SA Lizenz.
2. Sie veröffentlichen die Publikation mit Ausnahme der Fotografie mit einer gewünschten Lizenz und die Fotografie selbst mit einer CC BY SA Lizenz. Bringen Sie dazu den Hinweis auf die CC BY SA Lizenz bei der Fotografie an, beispielsweise in der Bildunterschrift.
Bei Zweitveröffentlichungen im IRF sind die Vereinbarungen mit dem Verlag sowie eine allfällige Zweitveröffentlichungspolicy des Verlags zu beachten. Die Lizenz bei Zweitveröffentlichungen im IRF wird deshalb im Rahmen der Rechteprüfung kontrolliert und gegebenenfalls angepasst. Wurde Ihr Werk beispielsweise mit einer Creative Commons-Lizenz erstveröffentlicht, welche die Weitergabe unter gleichen Bedingungen vorschreibt, müssen Sie Ihr Werk unter derselben Creative Commons-Lizenz im IRF zweitveröffentlichen. Haben Sie das ausschliessliche Nutzungsrecht an einem Werk an einen Verlag übertragen, ist eine weitere Veröffentlichung unter einer Creative Commons-Lizenz in der Regel nicht mehr möglich.
Sie können im IRF aus folgenden Creative Commons Lizenzen wählen:
Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY)
Creative Commons Attribution ShareAlike 4.0 (CC BY-SA)
Creative Commons Attribution NonCommercial 4.0 (CC BY-NC)
Creative Commons Attribution NoDerivatives 4.0 (CC BY-ND)
Creative Commons Attribution NonCommercial ShareAlike 4.0 (CC BY-NC-SA)
Creative Commons Attribution NonCommercial NoDerivatives 4.0 (CC BY-NC-ND)
Creative Commons Zero 1.0 (CC0)
Eine kurze Übersicht zu Creative-Commons-Lizenzen finden Sie in diesem Merkblatt (Link für FHNW-Angehörige zugänglich). Unten stehend finden Sie detailliertere Informationen.
Creative Commonslizenzen bestehen aus verschiedenen Elementen, welche im Folgenden erläutert werden. Die folgenden Informationen wurden vom nationalen Kompetenzzentrum für digitales Recht CC Digital Law zur Verfügung gestellt und werden mit der Erlaubnis von CC Digital Law hier wiedergegeben. Sie stehen unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. Quelle: Welches sind die einzelnen Elemente von Creative Commons Lizenzen?
Diese Bedingung ist in allen Creative Commons Lizenzen enthalten.
Wird ein CC-Werk original oder bearbeitet an Dritte weitergegeben (z.B. verkauft oder verschenkt), müssen Lizenznehmerinnen zumindest die lizenzgebenden Urheber nennen. Grundsätzlich sollte es für alle, welche Zugang zum weiter vertriebenen Werk haben, möglich sein, dessen Urheber zu finden, um sich über die Lizenzbedingungen zu informieren.
Die konkreten Anforderungen an die Namensnennung unterscheiden sich je nach Version der CC-Lizenz (Übersicht: https://wiki.creativecommons.org/wiki/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart)
Zu nennen/übernehmen sind:
Zumindest - d.h. falls keine weiteren Informationen vorhanden sind - muss auf den Fundort verlinkt werden, wo alle diese Informationen aufgefunden werden können. (Da Links aber nicht unbedingt für die gesamte Schutzdauer des Werkes bestehen werden, ist es sicherer die Angaben zu übernehmen.) (vgl. http://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/).
Beispiel - Namensnennung bei Fotografie:
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Autor: inefekt69 Title: Star Trails - Lake Dumbelyung, Western Australia License: CC BY-NC-ND 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/) Source: https://www.flickr.com/photos/trevor_dobson_inefekt69/25597430038/in/explore-2018-01-03/ |
Beispiel - Namensnennung bei Musik, hier in Podcast:
CRE004 Klangwellen aller Art: https://cre.fm/cre004-klangwellen-aller-art
1:30 Sonic Walker, Trick-Or-Mix
Weitere Beispiele und best practices zu Namensnennung: https://wiki.creativecommons.org/wiki/Best_practices_for_attribution
CC-Lizenzen mit dem BY Element: alle 6 CC Lizenzen:
CC-Lizenzen mit dem Element ND (dem Gleichheitszeichen), erlaubt Lizenznehmern nur die Vervielfältigung, Verbreitung, das Wahrnehmbar- und Zugänglich machen sowie das Senden des CC-Werkes in unveränderter Form. Das Bearbeitungsrecht wird NICHT lizenziert, d.h. Bearbeitungen ("Werke zweiter Hand", z.B. Übersetzungen eines Textes, Verfilmen von Büchern, Covern von Liedern usw.) dürfen nicht verbreitet werden, ansonsten wird das Urheberrecht verletzt und man macht sich strafbar.
Beispiel für ein CC-ND-Werk: https://www.deviantart.com/art/The-deriving-city-160204463
2 CC-Lizenzen mit dem ND Element:
Die in der CC-Lizenz eingeräumten Nutzungsrechte dürfen NICHT kommerziell genutzt werden. Was genau «nicht-kommerziell» bedeutet, ist umstritten. Sicher ist, dass mit der Nutzung des CC-NC-Werkes nicht direkt bzw. unmittelbar Geld verdient werden darf, z.B. Kopien von CC-NC-Werken verkaufen. Verboten ist nach verbreiteter Meinung auch indirekt Geld zu verdienen, z.B. das hochladen eines CC-NC-Werkes auf einen Blog der mit online-Werbung finanziert wird, das abspielen von CC-NC-Musik auf Partys mit Eintrittsgebühren. Kritisch ist das indirekte verdienen von Geld insbesondere, wenn damit das erzielen eines Gewinns angestrebt (z.B. durch for profit Unternehmen). Das indirekte verdienen von Geld mit CC-NC-Werken durch non-profit Organisationen (z.B. öffentliche Schulen oder Hilfsorganisationen) ist weniger kritisch, weil kein Gewinn angestrebt wird.
Letztlich bleibt die genaue Definition des Begriffes "non-commercial" dem Urteil von Richtern überlassen. Wünscht ein Nutzer die kommerzielle Nutzung von CC-NC-Werken, muss bei den Urheberinnen um eine entsprechende Lizenz/Einwilligung angefragt werden.
Umfrage zum Verständnis von "nicht-kommerziell" siehe: https://wiki.creativecommons.org/wiki/Defining_Noncommercial
CC-Lizenzen mit NC-Element:
CC-Lizenzen mit dem Element SA erlauben Lizenznehmerinnen Bearbeitungen (wie Übersetzungen usw.) des CC-Werkes zu vertreiben, aber nur wenn die Bearbeitung unter derselben CC-Lizenz vertrieben wird. D.h. Bearbeitungen, welche an einem CC-BY-SA lizenzierten Werk vorgenommen wurden, dürfen nur unter der CC-BY-SA vertrieben werden. Bearbeitungen an CC-BY-NC-SA-Werken nur unter der CC-BY-NC-SA. Beim Vertrieb von Bearbeitungen ist ein Änderungsvermerk anzufügen (siehe BY Element).
CC-Lizenzen mit SA Element:
Weitere Informationen finden sich auch unter https://www.creativecommons.ch.
⇒ Wählen Sie eine der aufgeführten CC BY-Lizenzen, wenn Sie Klarheit schaffen möchten, wie Ihr Werk geteilt, verändert und weiterverwendet werden darf.
Mit der Creative Commons Zero-Lizenz, kurz CCO, verzichten Sie auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit das gesetzlich möglich ist. Ein unter CCO lizenziertes Werk kann somit ähnlich einem gemeinfreien Werk ohne Einschränkungen genutzt werden: Es darf kopiert, verändert, verbreitet, aufgeführt und kommerziell genutzt werden, ohne den Urheber/die Urheberin um Erlaubnis zu bitten.
⇒ Wählen Sie die Option "CCO", wenn Ihr Werk gänzlich ohne Einschränkungen genutzt werden soll.
Die Vergabe von Creative Commons Lizenzen im IRF wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
⇒ Wählen Sie "Gemäss Urheberrecht", wenn Sie auf die Vergabe einer Creative Commons Lizenz verzichten möchten. Ihr Werk ist dann gemäss Urheberrecht geschützt.
Wenn Sie einen Volltext (PDF) im IRF hochladen und keine Lizenz angeben, wird im Zuge der Rechteprüfung standardmässig die Angabe "Gemäss Urheberrecht" ausgewählt.
Bis zum 12. Juli 2022 wurden im IRF 3.0 Lizenzen in der amerikanischen Länderversion verwendet. Diese Lizenzen sind bei älteren Einträgen im IRF noch zu finden, können jedoch nicht mehr ausgewählt werden.
Bei der Erstveröffentlichung in einem Verlag treten die Urheber:innen, z.B. die Autor:innen, einen Teil ihrer Rechte, die so genannten Nutzungs- und Verwertungsrechte, an den Verlag ab, siehe dazu auch die Erläuterungen zum Urheberrecht im IRF. Vor der Veröffentlichung einer Publikation im IRF ist somit zu klären, wer die Nutzungs- oder Verwertungsrechte am Werk besitzt. Volltexte von wissenschaftlichen Erzeugnissen, wie beispielsweise die PDF-Version eines Artikels, dürfen nur hochgeladen werden, wenn dies der Publikationsvertrag (Vertrag zwischen Verlag und Autor:in) erlaubt. Die so genannten Editor:innen Live klären im Rahmen der Rechteprüfung, ob die Open-Access-Zweitveröffentlichung des Volltexts (PDF) einer Publikation im IRF erlaubt ist. Es werden keine Volltexte im IRF veröffentlicht, bei denen die Rechtslage nicht geklärt ist.
Die Editor:innen Live klären bei der Rechteprüfung folgende Fragen:
Die Editor:innen Live nehmen keine rechtliche Prüfung des Inhalts der Publikationen vor. Die Urheber:innen der Publikationen sind selbst für die Wahrung der Gesetze und Verträge verantwortlich, beispielsweise wenn Bilder von Dritten oder sensible Daten in der Publikation verwendet werden oder wenn die Publikation von den Praxispartner:innen als vertraulich eingestufte Informationen enthält.
Die Rechteprüfung wird bei allen neuen Einträgen durchgeführt, bei welchen eine Datei angehängt ist. Abhängig von den zeitlichen Ressourcen der IRF-Editor:innen Live wird auch bei Einträgen ohne Datei geprüft, ob die Zweitveröffentlichung erlaubt wäre.
Grössere Verlage besitzen in der Regel so genannte Open Access Policies, in welchen transparent geregelt ist, ob die Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repositorium wie dem IRF erlaubt ist. Dies erlaubt es den Editor:innen Live, auch ohne Einsicht in den Publikationsvertrag festzustellen, ob und unter welchen Umständen ein Volltext (PDF) im IRF zweitveröffentlicht werden darf. Wenn Verlage über keine (öffentlich zugängliche) Open Access Policy verfügen, nehmen die Editor:innen Live nach Rücksprache mit den Autor:innen Kontakt zum Verlag auf, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Zweitveröffentlichung im IRF möglich ist.
Wurde eine Datei eingegeben, welche nicht im IRF Open Access veröffentlicht werden darf, entfernen die Editor:innen Live die Datei und informieren die Autor:innen. Falls notwendig, passen die Editor:innen Live die von den Submittern eingegebene Lizenz oder Embargofrist an.
Da sich Programme und Dateiformate laufend verändern, können alte Dateieformate nicht mehr gelesen werden. Im IRF gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Dateiformate. Um die Qualitätskriterien der FHNW sowie die international gültigen Standards einzuhalten, empfiehlt es sich jedoch, nur für die Langzeitarchivierung geeignete Dateiformate zu verwenden. Diese Dateiformate erlauben voraussichtlich eine Nutzung auch noch in mehr als 10 Jahren. Sie finden sie in der Tabelle unten in der Spalte "Archivtaugliche Dateiformate".
Da Forschungsdaten nicht im IRF hinterlegt werden können, finden sich in der Tabelle keine Empfehlungen zu Dateiformaten für Forschungsdaten.
Folgende Tabelle gibt eine nicht abschliessende Übersicht über Dateiformate (basierend auf dem Handbuch der ETH Research Collection):
Dateiart | Archivtaugliche (=geeignete) Dateiformate | Bedingt geeignete Dateiformate | Nicht archivtaugliche Dateiformate |
Text |
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Tabellen |
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Grafiken |
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Video |
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Konkret bedeutet dies, dass Sie insbesondere Ihre Word- und Powerpoint-Dateien immer in PDF/A-Dateien konvertieren sowie PDFs als PDF/A-Dateien speichern sollten, bevor Sie sie ins IRF hochladen. PDF/A ist ein ISO-Standard für die Archivierung von Dokumenten.
Achten Sie zudem darauf, dass die Dateiendung (z.B. .pdf) mit dem tatsächlichen Dateiformat konsistent ist.
1. Datei in Word bzw. PowerPoint öffnen
2. Menü Datei -> Speichern unter
3. Dateityp PDF (*.pdf) auswählen
4. "Mehr Optionen" wählen -> Button "Optionen" -> Häkchen setzen bei PDF-A -> OK -> Speichern
5. Überprüfen Sie die neu erstellte PDF/A-Datei auf Konvertierfehler. Achten Sie insbesondere auf spezielle Schriften, Links, Formeln und Vektorgrafiken.
1. PDF mit Adobe Acrobat Pro DC öffnen
2. Werkzeuge -> Schützen und standardisieren: PDF-Standards anklicken
3. Im rechts erscheinenden Bereich "Als PDF/A speichern" -> Speichern
Um die Komptabilität der Datei mit verschiedenen Betriebssystemen zu gewährleisten, empfiehlt sich das Befolgen folgender Regeln für die Benennung von Dateien:
Verwenden Sie im Dateinamen nur Zahlen, Buchstaben, Unterstrich (_) und Bindestrich (-).
Vermeiden Sie im Dateinamen Sonderzeichen, Umlaute und diaktritische Zeichen.
publiziert: 8. Oktober 2020 16:21 Service: S0046 - Publikations- und Forschungsdatenbank (Institutional Repository | IRF)