Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Creative Commons Lizenzen
Lizenzelemente
CCO
Gemäss Urheberrecht
Creative Commons 3.0 Lizenzen (veraltet)
Übersicht über die Lizenzen im IRF
Wenn Sie ausser den Metadaten einer Publikation oder einer studentischen Arbeit zusätzlich eine Datei oder mehrere Dateien, wie beispielsweise den PDF-Volltext der Publikation, ins IRF hochladen möchten, können Sie dafür eine Creative Commons Lizenz vergeben. Mit der Vergabe der Lizenz bestimmen Sie, unter welchen rechtlichen Bedingungen Ihr Werk weiterverwendet werden darf. Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen zum Urheberrecht im IRF. Lizenzen werden nur für Volltexte vergeben. Wenn Sie nur Metadaten eingeben, überspringen Sie die Lizenzvergabe im IRF.
Es stehen im IRF verschiedene Creative Commons Lizenzen sowie die Option "gemäss Urheberrecht" zur Auswahl.
Mit einer Creative Commons Lizenz, kurz CC Lizenz, bestimmen Sie, unter welchen rechtlichen Bestimmungen Ihr Werk geteilt, verändert und weiterverwendet werden darf. Sie können eine Nutzung erlauben, welche über die durch das Urheberrecht erlaubte Nutzung hinausgeht, sich aber trotzdem noch Rechte vorbehalten. Die Nutzer:innen wissen dank einer Creative Commons Lizenz klar, wofür und wie sie Ihr Werk benutzen bzw. weiterverwenden dürfen. Creative Commons Lizenzen sind weltweit rechtsgültig.
Bei Erstveröffentlichungen im IRF können Urheber:innen die gewünschte Lizenz frei wählen, sofern Sie keine Werke Dritter in Ihrer Publikation verwenden. Bei mehreren Urheber:innen ist das Einverständnis sämtlicher Urheber:innen notwendig.
Wenn die Publikation Werke Dritter, beispielsweise Bilder oder Fotografien, enthält, sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten, unter welchen das verwendete Werk der Drittperson veröffentlicht wurde.
Beispiel: Sie verwenden in der Publikation eine Fotografie, welche unter einer CC BY SA Lizenz veröffentlicht wurde. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie veröffentlichen Ihre gesamte Publikation unter den gleichen Bedingungen wie die Fotografie, also unter einer CC BY SA Lizenz.
2. Sie veröffentlichen die Publikation mit Ausnahme der Fotografie mit einer gewünschten Lizenz und die Fotografie selbst mit einer CC BY SA Lizenz. Bringen Sie dazu den Hinweis auf die CC BY SA Lizenz bei der Fotografie an, beispielsweise in der Bildunterschrift.
Bei Zweitveröffentlichungen im IRF sind die Vereinbarungen mit dem Verlag sowie eine allfällige Zweitveröffentlichungspolicy des Verlags zu beachten. Die Lizenz bei Zweitveröffentlichungen im IRF wird deshalb im Rahmen der Rechteprüfung kontrolliert und gegebenenfalls angepasst. Wurde Ihr Werk beispielsweise mit einer Creative Commons-Lizenz erstveröffentlicht, welche die Weitergabe unter gleichen Bedingungen vorschreibt, müssen Sie Ihr Werk unter derselben Creative Commons-Lizenz im IRF zweitveröffentlichen. Haben Sie das ausschliessliche Nutzungsrecht an einem Werk an einen Verlag übertragen, ist eine weitere Veröffentlichung unter einer Creative Commons-Lizenz in der Regel nicht mehr möglich.
Sie können im IRF aus folgenden Creative Commons Lizenzen wählen:
Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY)
Creative Commons Attribution ShareAlike 4.0 (CC BY-SA)
Creative Commons Attribution NonCommercial 4.0 (CC BY-NC)
Creative Commons Attribution NoDerivatives 4.0 (CC BY-ND)
Creative Commons Attribution NonCommercial ShareAlike 4.0 (CC BY-NC-SA)
Creative Commons Attribution NonCommercial NoDerivatives 4.0 (CC BY-NC-ND)
Creative Commons Zero 1.0 (CC0)
Eine kurze Übersicht zu Creative-Commons-Lizenzen finden Sie in diesem Merkblatt (Link für FHNW-Angehörige zugänglich). Unten stehend finden Sie detailliertere Informationen.
Creative Commonslizenzen bestehen aus verschiedenen Elementen, welche im Folgenden erläutert werden. Die folgenden Informationen wurden vom nationalen Kompetenzzentrum für digitales Recht CC Digital Law zur Verfügung gestellt und werden mit der Erlaubnis von CC Digital Law hier wiedergegeben. Sie stehen unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. Quelle: Welches sind die einzelnen Elemente von Creative Commons Lizenzen?
Diese Bedingung ist in allen Creative Commons Lizenzen enthalten.
Wird ein CC-Werk original oder bearbeitet an Dritte weitergegeben (z.B. verkauft oder verschenkt), müssen Lizenznehmerinnen zumindest die lizenzgebenden Urheber nennen. Grundsätzlich sollte es für alle, welche Zugang zum weiter vertriebenen Werk haben, möglich sein, dessen Urheber zu finden, um sich über die Lizenzbedingungen zu informieren.
Die konkreten Anforderungen an die Namensnennung unterscheiden sich je nach Version der CC-Lizenz (Übersicht: https://wiki.creativecommons.org/wiki/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart)
Zu nennen/übernehmen sind:
Zumindest - d.h. falls keine weiteren Informationen vorhanden sind - muss auf den Fundort verlinkt werden, wo alle diese Informationen aufgefunden werden können. (Da Links aber nicht unbedingt für die gesamte Schutzdauer des Werkes bestehen werden, ist es sicherer die Angaben zu übernehmen.) (vgl. http://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/).
Beispiel - Namensnennung bei Fotografie:
Autor: inefekt69 Title: Star Trails - Lake Dumbelyung, Western Australia License: CC BY-NC-ND 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/) Source: https://www.flickr.com/photos/trevor_dobson_inefekt69/25597430038/in/explore-2018-01-03/ |
Beispiel - Namensnennung bei Musik, hier in Podcast:
CRE004 Klangwellen aller Art: https://cre.fm/cre004-klangwellen-aller-art
1:30 Sonic Walker, Trick-Or-Mix
Weitere Beispiele und best practices zu Namensnennung: https://wiki.creativecommons.org/wiki/Best_practices_for_attribution
CC-Lizenzen mit dem BY Element: alle 6 CC Lizenzen:
CC-Lizenzen mit dem Element ND (dem Gleichheitszeichen), erlaubt Lizenznehmern nur die Vervielfältigung, Verbreitung, das Wahrnehmbar- und Zugänglich machen sowie das Senden des CC-Werkes in unveränderter Form. Das Bearbeitungsrecht wird NICHT lizenziert, d.h. Bearbeitungen ("Werke zweiter Hand", z.B. Übersetzungen eines Textes, Verfilmen von Büchern, Covern von Liedern usw.) dürfen nicht verbreitet werden, ansonsten wird das Urheberrecht verletzt und man macht sich strafbar.
Beispiel für ein CC-ND-Werk: https://www.deviantart.com/art/The-deriving-city-160204463
2 CC-Lizenzen mit dem ND Element:
Die in der CC-Lizenz eingeräumten Nutzungsrechte dürfen NICHT kommerziell genutzt werden. Was genau «nicht-kommerziell» bedeutet, ist umstritten. Sicher ist, dass mit der Nutzung des CC-NC-Werkes nicht direkt bzw. unmittelbar Geld verdient werden darf, z.B. Kopien von CC-NC-Werken verkaufen. Verboten ist nach verbreiteter Meinung auch indirekt Geld zu verdienen, z.B. das hochladen eines CC-NC-Werkes auf einen Blog der mit online-Werbung finanziert wird, das abspielen von CC-NC-Musik auf Partys mit Eintrittsgebühren. Kritisch ist das indirekte verdienen von Geld insbesondere, wenn damit das erzielen eines Gewinns angestrebt (z.B. durch for profit Unternehmen). Das indirekte verdienen von Geld mit CC-NC-Werken durch non-profit Organisationen (z.B. öffentliche Schulen oder Hilfsorganisationen) ist weniger kritisch, weil kein Gewinn angestrebt wird.
Letztlich bleibt die genaue Definition des Begriffes "non-commercial" dem Urteil von Richtern überlassen. Wünscht ein Nutzer die kommerzielle Nutzung von CC-NC-Werken, muss bei den Urheberinnen um eine entsprechende Lizenz/Einwilligung angefragt werden.
Umfrage zum Verständnis von "nicht-kommerziell" siehe: https://wiki.creativecommons.org/wiki/Defining_Noncommercial
CC-Lizenzen mit NC-Element:
CC-Lizenzen mit dem Element SA erlauben Lizenznehmerinnen Bearbeitungen (wie Übersetzungen usw.) des CC-Werkes zu vertreiben, aber nur wenn die Bearbeitung unter derselben CC-Lizenz vertrieben wird. D.h. Bearbeitungen, welche an einem CC-BY-SA lizenzierten Werk vorgenommen wurden, dürfen nur unter der CC-BY-SA vertrieben werden. Bearbeitungen an CC-BY-NC-SA-Werken nur unter der CC-BY-NC-SA. Beim Vertrieb von Bearbeitungen ist ein Änderungsvermerk anzufügen (siehe BY Element).
CC-Lizenzen mit SA Element:
Weitere Informationen finden sich auch unter https://www.creativecommons.ch.
⇒ Wählen Sie eine der aufgeführten CC BY-Lizenzen, wenn Sie Klarheit schaffen möchten, wie Ihr Werk geteilt, verändert und weiterverwendet werden darf.
Mit der Creative Commons Zero-Lizenz, kurz CCO, verzichten Sie auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit das gesetzlich möglich ist. Ein unter CCO lizenziertes Werk kann somit ähnlich einem gemeinfreien Werk ohne Einschränkungen genutzt werden: Es darf kopiert, verändert, verbreitet, aufgeführt und kommerziell genutzt werden, ohne den Urheber/die Urheberin um Erlaubnis zu bitten.
⇒ Wählen Sie die Option "CCO", wenn Ihr Werk gänzlich ohne Einschränkungen genutzt werden soll.
Creative Commonslizenzen bestehen aus verschiedenen Elementen, welche im Folgenden erläutert werden. Die folgenden Informationen wurden vom nationalen Kompetenzzentrum für digitales Recht CC Digital Law zur Verfügung gestellt und werden mit der Erlaubnis von CC Digital Law hier wiedergegeben. Sie stehen unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. Quelle: Welches sind die einzelnen Elemente von Creative Commons Lizenzen?
Die Vergabe von Creative Commons Lizenzen im IRF wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
⇒ Wählen Sie "Gemäss Urheberrecht", wenn Sie auf die Vergabe einer Creative Commons Lizenz verzichten möchten. Ihr Werk ist dann gemäss Urheberrecht geschützt.
Wenn Sie einen Volltext (PDF) im IRF hochladen und keine Lizenz angeben, wird im Zuge der Rechteprüfung standardmässig die Angabe "Gemäss Urheberrecht" ausgewählt.
Bis zum 12. Juli 2022 wurden im IRF 3.0 Lizenzen in der amerikanischen Länderversion verwendet. Diese Lizenzen sind bei älteren Einträgen im IRF noch zu finden, können jedoch nicht mehr ausgewählt werden.
publiziert: 10. Oktober 2020 13:23 Service: S0046 - Publikations- und Forschungsdatenbank (Institutional Repository | IRF)